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Ich akzeptiere die AGB und gehe hiermit den Vertrag ein.

Ihre Konditionen im Überblick:   3,9 % auf Brutto-Monatsumsatz   max. 1,50 € je Ticket/Gutschein/Artikel   kein Mindestumsatz, monatlich kündbar   keine Grundgebühr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der TicketTune GmbH (Version 2019-10-01)

Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der
TicketTune GmbH
Geschäftsführer: Denis Hopf, Martin Dudkowiak
Langensalzaer Straße 7, 99817 Eisenach
Registernummer: HRB 514650
Registergericht: Amtsgericht Jena
zustande.


§1 Allgemein

1.1 Im Rahmen dieser AGB gelten folgende Begrifflichkeiten: „TicketTune“ ist ein Produkt der TicketTune GmbH, welche nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet wird. „Mieter“ sind gewerbliche Anbieter von Tickets, Gutscheinen und Artikeln, welche die Software „TicketTune“ nutzen. Als „Endkunden“ werden die Kunden bezeichnet, welche Tickets, Gutscheine und Artikel über die Software „TicketTune“ im Shop des Mieters käuflich erwerben. Als „Empfänger“ werden die (natürliche oder juristische) Personen bezeichnet, die Tickets, Gutscheine oder Artikel erhalten haben, unabhängig davon, ob Sie Endkunde beim Mieter sind.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3 Der Vermieter behält sich eine Änderung dieser AGB jederzeit vor. Bei einer Änderung der AGB wird der Vermieter dem Mieter schriftlich oder auf elektronischem Weg die Änderungen der AGB mitteilen. Der Mieter hat daraufhin die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen den Änderungen zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs hat der Mieter das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen zu kündigen. Der Mieter erhält einen deutlichen Hinweis auf die Änderung; die Änderungen werden konkret angezeigt.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit der Software „TicketTune“ in ihrer neuesten Version. „TicketTune“ ist ein Paket an Plug-Ins für die Shopsoftware „Shopware“ CE-Edition, welche für den Mieter betrieben und gewartet wird. Die Miete beläuft sich also ausschließlich auf den Betrieb des Onlineshops sowie auf die Entwicklung und Wartung des „TicketTune“-Plug-In-Pakets. Dies beinhaltet sämtliche Updates und Versionsänderungen während der Vertragslaufzeit von „TicketTune“. Der Mieter erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an dieser Software.
Die Software „TicketTune“ und die Dokumentationen unterliegen dem Urheberschutz. Der Mieter darf die Software nicht an Dritte weiterleiten. Der Software-Mietvertrag beinhaltet eine fortlaufende Betreuung und die Überlassung von aktualisierten Programmständen (z. B. technische Änderungen, jedoch nicht gesetzliche Änderungen oder Sonderanpassungen und Ergänzungswünsche des Mieters – diese werden gesondert abgewickelt und nach Aufwand berechnet).
Der Vermieter wird die Software nach bestem Wissen und Gewissen pflegen und zur Zufriedenheit der Mieter tätig sein. Eine Haftung jedoch ist ausgeschlossen.

2.2 Zu den wesentlichen Funktionen der Software „TicketTune“ gehören unter anderem:
– Der Onlineshop zum Verkauf von Tickets, Gutscheinen und Artikeln über die eigene Website.
- Mobile Apps zur Einlösung von Tickets, Gutscheinen und Artikeln.
- Das Backend zur Verwaltung von Tickets, Gutscheinen und Artikeln sowie des Onlineshops.

2.3 Nach der kostenlosen Registrierung des Mieters auf der Internetseite des Vermieters, ist der Mieter selbst für die inhaltliche Pflege seines „TicketTune-Onlineshops“ verantwortlich, sofern es nicht anders vereinbart wurde. Die für die Nutzung der Software „TicketTune“ erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation erhält der Mieter nach der Registrierung seines „TicketTune-Onlineshops“. Erst dann ist das System einsatzbereit.

2.4 Soweit urheberrechtliche Interessen vom Vermieter berührt sein sollten, wird dem Mieter diesbezüglich ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages begrenztes Nutzungsrecht (einfache Lizenz) eingeräumt. Die Erteilung von Unterlizenzen ist nicht gestattet.

2.5 Eine Nutzung der Software „TicketTune“ darf nur von dem im Software-Mietvertrag aufgeführten Mieter erfolgen. Zur Nutzung berechtigt sind auch Arbeitnehmer oder andere vom Mieter mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software Beauftragte.

2.6 Der Mieter bestätigt mit Nutzung der Software „TicketTune“, dass er sich vorab ausgiebig über die Software informiert hat und er die verfügbaren Beschreibungen der Software vom Vermieter zur Kenntnis genommen oder sich vom Vermieter beraten lassen hat.

2.7 Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software „TicketTune“ die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. Meldet der Mieter einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen. Die Meldung von Störungen in Bezug auf die Software „TicketTune“ erfolgt per E-Mail an support@tickettune.de.

2.8 Nicht im Vertragsumfang enthalten ist die Beseitigung von Störungen oder Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder sonstiger äußerer Einwirkungen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind. Leistungen, die vom Vermieter zur Beseitigung von Störungen oder Schäden durch den Mieter erbracht werden, werden zu den jeweils gültigen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.


§ 3 Mietzins

3.1 Der Mietzins beläuft sich auf die folgenden Konditionen und wird nach 30 Tagen fällig.

Konditionen:
· 3,9 % auf Brutto-Monatsumsatz im Online-Shop des Mieters
· max. 1,50 € je Ticket, Gutschein oder Artikel
· keine Grundgebühr
· kein Mindestumsatz
· keine Mindestvertragslaufzeit
· monatlich kündbar

Für Mieter mit hohem Verkaufsvolumen sind individuelle Sonderkonditionen auf Anfrage möglich.

Dieser Preis versteht sich zzgl. der gesetzlich festgeschriebenen Mehrwertsteuer. Sämtliche Updates sind im monatlichen Mietpreis inbegriffen.

3.2 Der Mieter hat das Recht, über „TicketTune“ kostenlose Tickets, Gutscheine und Artikel zu erstellen, welche außerhalb der Software verkauft oder verschenkt werden dürfen. Für den Verkauf oder das Verschenken von Tickets, Gutscheinen und Artikeln, welche nicht über „TicketTune“ verkauft werden, fallen keine Gebühren an, wenn entsprechende vordefinierte Gutscheine verwendet werden (der Mieter erhält dazu eine Schulung vom Vermieter auf Anfrage).

3.3 Die Bezahlung der laufenden Mieten erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift und wird jeweils zum Ersten eines Monats oder später (innerhalb von zwölf Monaten) erhoben.


§ 4 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

4.1 Der Vermieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

4.2 Der Mieter räumt dem Vermieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Vermieter für den Mieter zu speichernden Daten verarbeiten zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Vermieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Vermieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

4.3 Der Vermieter sichert die Daten des Mieters auf dem von dem Vermieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Mieter kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exportieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Vermieter dem Mieter die Daten auf Anfrage kostenfrei als Backup zur Verfügung.

4.4 Der Vermieter erbringt die Anwendungsdienste für den Mieter als Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung sowie die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung) verbleiben bei dem Mieter. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO in seinem Kundenaccount auf tickettune.de zur Verfügung.


§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

5.1 Es besteht die zeitlich unbegrenzte Nutzung, jedoch nicht über die Dauer hinaus, in der der Vermieter diesen Service anbietet. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit, eine Kündigung ist jederzeit möglich. Diese muss schriftlich übermittelt werden und kann von beiden Parteien erfolgen. Kündigungsgebühren oder Abschlusszahlungen werden ausgeschlossen.

5.2 Deaktivierung und außerordentliche Kündigung
Der Vermieter behält sich grundsätzlich – gleich aus welchen Gründen – vor, die Software „TicketTune“ für den Mieter zu deaktivieren, einzustellen oder das Mietverhältnis auch ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Vermieter wird den Mieter vorab über eine anstehende Deaktivierung/Einstellung informieren. Ist der Grund aus der Sicht des Vermieters schwerwiegend, so hat der Vermieter das Recht, die für den Mieter bereitgestellte Software „TicketTune“ und die ggf. gebuchten Services ohne Ankündigung zu deaktivieren/einzustellen. Als Gründe kommen insbesondere in Betracht:

· Überschreitung des Nutzungsrechtes durch den Mieter, z. B. durch Überlassung der Software an Dritte.
· Verzug der Mietzahlung. Einzelheiten dazu sind im nachfolgenden Paragrafen 6 geregelt.
· Betrugs- und Missbrauchsverdacht
· Verstoß der Mitwirkungspflichten. Einzelheiten dazu sind im nachfolgenden Paragrafen 7 geregelt.

Der Mieter schuldet im Falle der außerordentlichen Kündigung sämtliche noch offene Mieten einschließlich des vollständigen Monats, in dem die Kündigungserklärung zugegangen ist.

5.3 Bei Kündigungen durch den Vermieter wird der Mieter für mindestens zwei Wochen die Möglichkeit haben, seine gespeicherten Daten einzusehen und ggf. rückzusichern (je nach Datensatz als CSV oder PDF-Datei). Auf Wunsch des Mieters ist auch eine Löschung aller Daten möglich. Sofern der Vermieter nicht berechtigt ist, Daten aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen zu löschen, darf er sie alternativ auch sperren; mit Entfallen der Befugnis werden die Daten vom Vermieter gelöscht.


§ 6 Verzug der Mietzinszahlung

6.1 Sollten Zahlungen wegen Pflichtverletzungen des Mieters nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können bzw. ausfallen (z. B. Rücklastschriften wegen Konto-Unterdeckung oder Angabe einer falschen Bankverbindung), erstattet der Mieter dem Vermieter den dadurch entstandenen Schaden, pauschal in Höhe von 25,00 Euro zzgl. MwSt.

6.2 Nach der ersten Mahnung ist der Mieter verpflichtet, den ausgefallenen Mietbetrag binnen 7 Werktagen ab Zugang der Mahnung an den Vermieter zu zahlen. Verzögert der Mieter nach diesem Zeitraum die Zahlung weiterhin, ist der Vermieter zur Sperrung des Zugangs zur Software „TicketTune“ berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Vermieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software „TicketTune“ wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Vermieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

6.3 Kommt es zu mehrmaligen Mahnungen, so steht dem Vermieter das Recht auf sofortige Kündigung des Mietvertrages zu.


§ 7 Mitwirkungspflichten des Mieters

7.1 Der Mieter wird den Vermieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

7.2 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Mieter. Das gilt auch für den Vermieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen.

7.3 Für die Nutzung der Software „TicketTune“ müssen, die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen (siehe tickettune.de) beim Mieter erfüllt sein. Der Mieter trägt hierfür selbst die Verantwortung.

7.4 Der Mieter hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter oder andere vom Mieter mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software Beauftragte, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.

7.5 Der Mieter wird:

– dafür Sorge tragen, dass alle durch ihn angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen.

– sich an die vertraglichen Pflichten und die gesetzlichen Vorschriften halten.

– ausschließlich Veranstaltungen vertreiben, die stattfinden. Wird im Vorfeld der Veranstaltung bekannt, dass diese nicht durchgeführt werden kann oder nicht wie ggü. den Endkunden suggeriert durchgeführt werden kann, ist der Mieter verpflichtet, die Endkunden zu informieren, ggf. den Verkauf umgehend zu stoppen oder anzupassen sowie die Rückabwicklung selbstständig durchzuführen.

– sicherstellen, dass er dazu berechtigt ist, die angebotenen Produkte oder Veranstaltungen vertreiben und veröffentlichen zu dürfen.

– keine Urheber- (z. B. für Fotos, Grafiken), Marken- (z. B. Logos) und sonstige Schutzrechte oder andere rechtlich geschützte Güter des Betreibers oder Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) verletzen.

– keine Förderung krimineller oder schädlicher Aktivitäten jeglicher Art durchführen.

– dafür Sorge tragen, dass folgende Aktivitäten sowie die Veröffentlichung folgender Inhalte untersagt sind:
· volksverhetzende, diskriminierende, rechtsradikale und gewaltverherrlichende sowie Waffen
· jugendgefährdende, gegen die guten Sitten verstoßende, sexuelle Handlungen oder Pornografie
· illegales Glücksspiel
· illegale Drogen/illegale Substanzen
· organisiertes Verbrechen, terroristische oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende
· Schädigung anderer Veranstalter oder Teilnehmer
· Rufschädigung des Vermieters oder der durch den Vermieter bereitgestellten Portale
· für Vereinigungen oder Gemeinschaften, die von Sicherheits- oder sonstigen Behörden beobachtet werden
· Mitgliedschaft in einer Sekte oder umstrittene Glaubensgemeinschaft

– alle bestehenden gesetzlichen Informationspflichten beachten und einhalten, z.B. zur Anbieterkennzeichnung (§ 5 TMG), bei kommerzieller Kommunikation (§ 6 TMG) und zur Widerruflichkeit von Einwilligungen und Abbestellen von E-Mails.

– bei sich die notwendigen Einrichtungen (z.B. Software, Hardware, Betriebssystem) zur IT-Sicherheit einsetzen, um einen Befall oder eine Weitergabe von Schadprogrammen zu verhindern

7.6 Der Vermieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Mieter, die dieser bei der Nutzung der Software „TicketTune“ eingibt, speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber dem Vermieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software „TicketTune“ zu nutzen. Der Mieter bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

7.7 Der Mieter ist für sämtliche verwendete Inhalte und verarbeitete Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Vermieter nimmt von Inhalten des Mieters keine Kenntnis und prüft die vom Mieter mit der Software „TicketTune“ genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

7.8 Der Mieter verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Vermieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Vermieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Mieters persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Mieters in Anspruch genommen wird. Der Vermieter wird den Mieter über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Mieter dem Vermieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

7.9 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

7.10 Die vom Vermieter angebotenen Muster-Rechtstexte (AGB, Impressum, Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung) für den Verkauf von Tickets, Gutscheinen und Artikeln sind lediglich als Orientierungshilfe gedacht. Die Muster-Rechtstexte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Vermieter haftet nicht für den Gebrauch dieser Rechtstexte. Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat von einem Rechtsanwalt, eingeholt werden.


§ 8 Werbung

8.1 Der Vermieter ist berechtigt auf seinen Websites (u. a. tickettune.de, tickettune.com), sozialen Netzwerken und sonstigen digitalen und physischen Medien, den Mieter als Referenzkunde zu nennen. Dabei ist allein zu diesem Zweck der Vermieter berechtigt, den Firmennamen, die Firmenanschrift, das Firmenlogo/die Firmenmarke, die Internetadresse sowie die Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit des Mieters zu nutzen. Der Mieter erklärt Inhaber dieser Rechte zu sein und stellt insoweit den Vermieter von jeglicher Haftung frei. Diese Gestattung kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen vom Mieter in schriftlicher Form widerrufen werden.


§ 9 Haftung und Schadensersatz

9.1 Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2 Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

9.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software „TicketTune“ typischerweise gerechnet werden muss.

9.4 Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.

9.5 Resultieren Schäden des Mieters aus dem Verlust von Daten, haftet der Vermieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Mieter vermieden worden wären. Der Mieter wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Vermieter dem Mieter die Daten auf Anfrage als Backup zur Verfügung.


§ 10 Verfügbarkeit

10.1 Der Vermieter ermöglicht dem Mieter die Nutzung der Software „TicketTune“ in der Regel sieben Tage die Woche (24 Stunden) – die Verfügbarkeit ist auf mindestens 98 % im Monatsmittel festgelegt. Davon ausgeschlossen sind systembedingte Updates und Aktualisierungen sowie Wartungen. Probleme, die zur Nicht-Erreichbarkeit von „TicketTune“ führen, insbesondere durch Dritte verursachte Probleme sowie höhere Gewalt, sind ebenfalls von dieser Mindestverfügbarkeit ausgenommen, da sie nicht in dem Einflussbereich der Software „TicketTune“ oder dem Vermieter liegen.

10.2 Auch die vom Mieter und Endkunden genutzte Hard- und Software sowie technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der Software „TicketTune“ haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Mieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.


§ 11 Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: vertrauliche Informationen) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.




§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Vermieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters oder nach Wahl des Vermieters auch der Sitz des Mieters.

12.3 Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

12.4 Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem zwischen Vermieter und Mieter bestehenden Vertragsverhältnis, kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

12.5 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die gesetzlich zulässigen Regelungen zu vereinbaren, die am weitesten dem wirtschaftlich Gewollten entsprechen.


* hierbei handelt es sich um ein Pflichtfeld

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